Kurzbeschreibung
Die geräumige Auf- und Abfahrt der Autobahn erlaubt schnelle Abbiegevorgänge. Eine Fahrbahnmarkierung existiert hier nicht mehr, weil sie weggefräst wurde (siehe rechtes Bild). Damit ist die Vorfahrt an dieser Stelle nicht eindeutig.
Hintergrund: § 9 Abs. 3 StVO gibt dem Radfahrenden parallel zur Vorfahrtstraße Vorfahrt (vgl. die "Achtung Radfahrende"-Schilder). Dennoch gilt der freilaufende Rechtsabbieger straßenrechtlich als eigene Staße und damit gilt ebenfalls nach § 10 StVO (Einfahrt in den Verkehr von anderem Straßenteil), sodass der abbiegende MIV Vorfahrt hat.
Lösungsvorschlag
(a) Eine Strichellinien-Markierung der Querung, welche die Vorfahrt deutlicher Radverkehr zuordnet (§9-Lösung) oder (b) kleine "Vorfahrt gewähren"-Schilder auf dem Radweg in beide Richtungen (§10-Lösung). NICHT sinnvoll (wie an vielen anderen Stellen im Essener Stadtgebiet) sind Zebrastreifen an einem solchen Fuß- & Radwegquerungen über freilaufende Rechtsabbieger, weil Zebrastreifen ausschließlich für zu Fuß Gehende gelten.
AdresseMeisenburgstraße , 45133 Essen
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