Zur Zulässigkeit des Bürger*innenbegehrens “Mobilität für alle – aber sicher”
Im Gegensatz zum Rechtsamt der Stadt Essen hat unser Rechtsanwalt die Auffassung, dass unser Bürger*innenbegehren durchaus zulässig ist. Hier die juristische Begründung (auch als PDF): Ersteinschätzung Bürgerbegehren „Radentscheid Essen II“ 1. Auftrag Das Bürgerbegehren „Radentscheid Essen“ hat die Durchführungen eines Bürgerbegehrens angezeigt, die notwendige Kostenschätzung der Verwaltung beantragt und erhalten und angekündigt bis zum 20.07.2026…

