Nach fünf Monaten intensiver Arbeit haben wir das Bürger*innenbegehren inklusive unserer 7 Ziele am Freitag, den 28. Februar 2020, öffentlich zur Kostenschätzung bei der Stadt Essen eingereicht.

Wie entstanden die Ziele? 

Es gab Workshops, dutzende Treffen in den Arbeitsgruppen, Termine, Telefonate und Mails zur Abstimmung der Ziele mit Anwälten und Fachleuten. Als erster Radentscheid haben wir unsere Ziele direkt mit den Verfassern des Regelwerks ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) abgestimmt – dafür gab es bereits positives Feedback aus verschiedenen Richtungen! Das Ergebnis ist, dass unsere Ziele schon jetzt mit der in Kürze anstehenden Neuauflage der ERA konform sind und demnach auch einvernehmlich mit der Stadtverwaltung abgestimmt werden konnten. 

Das Ergebnis sind die sieben Ziele des RadEntscheid Essen.

Ein Bürgerbegehren muss laut Gesetz (GO NRW, § 26) außerdem immer die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie eine Begründung enthalten. 

Die Unterzeichnenden beantragen, folgende Frage zum Bürger*innenentscheid zu stellen:

„Soll die Stadt Essen die folgenden 7 verkehrspolitischen Ziele in den nächsten 9 Jahren umsetzen?“

Begründung:

Wir wollen eine lebenswerte und klimafreundliche Stadt, in der sich alle Menschen sicher und konfliktfrei bewegen können. Dafür brauchen wir den Ausbau der Rad-Infrastruktur. Sicherheit und Attraktivität für Fuß- und Radverkehr müssen dabei stets an erster Stelle stehen.
Obwohl der Rat in der Vergangenheit Konzepte und Pläne für den Radverkehr beschlossen hat, unternimmt er aus unserer Sicht zu wenig. Die Rad-Infrastruktur erleben wir oft als mangelhaft und risikoreich. Das hält viele vom Radfahren ab.

Mit unseren Zielen fordern wir daher eine signifikante Erweiterung und Verbesserung der Rad-Infrastruktur.

Wir erwarten vom RadEntscheid Essen weniger Stress, Lärm und Abgase im öffentlichen Raum sowie ein entspannteres Miteinander, ein gesünderes Stadtklima, bezahlbare Mobilität und mehr Lebensqualität für alle.

Für die folgenden Ziele gilt:

Keine der Maßnahmen soll zu Lasten des Fußverkehrs umgesetzt werden, vielmehr wird eine Neuordnung des heute vom Pkw-Verkehr beanspruchten öffentlichen Raums erforderlich. Bestehende Planungen von Radverkehrsanlagen – ausgenommen bei Bebauungsplänen und Planfeststellungen – sollen vor der Realisierung angepasst werden, sofern sie nicht die u. g. qualitativen Anforderungen erfüllen.

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