Fahrrad-Problemstelle: Vorfahrt nicht eindeutig

Adresse
Meisenburgstraße
45133 Essen

Die geräumige Auf- und Abfahrt der Autobahn erlaubt schnelle Abbiegevorgänge. Eine Fahrbahnmarkierung existiert hier nicht mehr, weil sie weggefräst wurde (siehe rechtes Bild). Damit ist die Vorfahrt an dieser Stelle nicht eindeutig.

Hintergrund: § 9 Abs. 3 StVO gibt dem Radfahrenden parallel zur Vorfahrtstraße Vorfahrt (vgl. die "Achtung Radfahrende"-Schilder). Dennoch gilt der freilaufende Rechtsabbieger straßenrechtlich als eigene Staße und damit gilt ebenfalls nach § 10 StVO (Einfahrt in den Verkehr von anderem Straßenteil), sodass der abbiegende MIV Vorfahrt hat.

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