Adresse
Meisenburgstraße
45133 Essen
Die geräumige Auf- und Abfahrt der Autobahn erlaubt schnelle Abbiegevorgänge. Eine Fahrbahnmarkierung existiert hier nicht mehr, weil sie weggefräst wurde (siehe rechtes Bild). Damit ist die Vorfahrt an dieser Stelle nicht eindeutig.
Hintergrund: § 9 Abs. 3 StVO gibt dem Radfahrenden parallel zur Vorfahrtstraße Vorfahrt (vgl. die "Achtung Radfahrende"-Schilder). Dennoch gilt der freilaufende Rechtsabbieger straßenrechtlich als eigene Staße und damit gilt ebenfalls nach § 10 StVO (Einfahrt in den Verkehr von anderem Straßenteil), sodass der abbiegende MIV Vorfahrt hat.