Essen, 16. September 2026 – Das Wahlamt der Stadt Essen hat die Übererfüllung des gesetzlichen Quorums von 12.954 Stimmen mit 13.629 gültigen Unterschriften (von insgesamt 22.222 eingereichten) offiziell bestätigt. Dennoch hat der Rat der Stadt Essen das Bürger*innenbegehren „Mobilität für alle – aber sicher!“ auf Empfehlung der Verwaltung wegen angeblich fehlender Bestimmtheit für unzulässig erklärt.
Rechtsgutachten belegt Zulässigkeit – Klage wird eingereicht
Das Bündnis nimmt diese Entscheidung nicht hin und kündigt Klage vor dem Verwaltungsgericht an. Ein Rechtsgutachten des Fachanwalts für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs belegt, dass das reine Aufhebungsbegehren (kassatorisches Bürgerbegehren) zum Erhalt der Beschlusslage von 2020 juristisch vollumfänglich zulässig und bestimmt ist. Die behauptete Unbestimmtheit liegt vielmehr in den verkehrspolitischen Leitlinien der Ratsmehrheit aus CDU und SPD selbst, welche die messbaren und qualitativen Vorgaben des Radentscheids und weiterer Entscheidungen in einem umfangreichen Vorgang aufweichen.
Schwerverletzte verlangen Handeln – Wortbruch der Politik beenden
Erneute schwere Unfälle unter Radfahrenden verdeutlichen die Dringlichkeit einer sicheren Infrastruktur für Fuß-, Rad- und ÖPNV-Nutzer. Dass in den vergangenen fünf Jahren seit dem Grundsatzbeschluss von 2020 lediglich rund 5 Millionen Euro für den Radverkehr investiert wurden, bewertet das Bündnis als massiven Wortbruch von Oberbürgermeister und Ratskoalition. Die neuen Leitlinien von CDU und SPD verschieben das Erreichen eines 75-prozentigen Umweltverbundes auf das Jahr 2045, verstoßen gegen Bauregelwerke und gefährden zudem das Einwerben städtischer Fördermittel.
Doppelstrategie: Gerichtsverfahren und Dialogbereitschaft
Gegen den Unzulässigkeitsbeschluss setzt das Bündnis auf den Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht. Parallel dazu signalisiert der RadEntscheid Essen Bereitschaft für Gespräche mit CDU und SPD – knüpft Verhandlungen jedoch an die klare Bedingung verbindlicher, messbarer Ziele und Zeitpläne für den Ausbau der Verkehrssicherheit im Sinne der gesetzlich geforderten Vision Zero (also dem Ziel, keine Toten oder Schwerverletzten im Verkehr).