Der alltägliche Slalomparcours auf Radwegen

Eine relativ geläufige Annahme unter allen Verkehrsteilnehmenden ist, dass man überall das Auto abstellen darf, wo es nicht verboten ist. Doch spätestens seit der StVO-Novelle ist es verboten, auf Rad- und Schutzstreifen zu halten oder zu parken – Radfahrer*innen stellen ihr Rad schließlich auch nicht auf der Fahrbahn ab. Doch was macht man als Radfahrer*in, wenn ein motorisiertes Fahrzeug den Radweg blockiert? Die einfachste Variante ist, sich am Hindernis vorbei zu schlängeln. Doch damit ist die Gefahr nicht beseitigt. Die zweite Variante sind die App “Wegeheld” oder die Website “weg-li.de”. Du fotografierst das Auto mit dem Kennzeichen, lädst das Foto hoch und den Fahrzeuginhaber erwartet ein Brief von der Bußgeldstelle. Die etwas aufwändigere Variante ist der Anruf bei der “110” und dem Melden einer Verkehrsbehinderung (VBH). Der Unterschied zu Wegeheld ist, dass das Bußgeld deutlich teuer ist. Und sind wir mal ehrlich: Manche Menschen lernen nur über den Geldbeutel. Aktivist*innen aus Berlin haben für die Gespräche mit der Polizei im Falle einer Verkehrsbehinderung eine hilfreiche Anleitung verfasst. Nachlesen kannst du das unter: https://www.autofreies-kreuzberg.de/radwege-frei.html.

Quelle:
Bussgeldkatalog 2020

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Kategorien: Aktuelles

1 Kommentar

Frank Rosinger · 04.12.2020 um 7:39

Ich warne die Falschparker auf meinen Arbeitsweg mit der „Gelben Karte“ vor.
Notorische Frechparker zeige ich beim zweiten Mal an. Die Gelben Karten gibt es auch im Verkehrs- und Umweltzentrum am Kopstadtplatz 12 Öffnungszeiten: Mi, Do, Fr. 16-18 Uhr.

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