Essen, 25.06.2025
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die Stadt Essen darf die im Herbst 2024 auf der Rüttenscheider Straße angeordneten verkehrsregelnden Maßnahmen wieder in Kraft setzen. In seiner Entscheidung erkennt das Gericht die Gefahrenlage an, die verkehrsbeschränkende Maßnahmen rechtfertigt. Wörtlich heißt es, dass die getroffenen Regelungen dem Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmenden dienen. Das Verkehrsaufkommen an Kraftfahrzeugen ist für eine Fahrradstraße zu hoch. Zudem gebe es zwei von der örtlichen Unfallkommission festgestellte Unfallhäufungsstellen. Die Beeinträchtigung einzelner Autofahrenden durch mögliche Umwege sei demgegenüber geringer zu gewichten.
Der RadEntscheid Essen begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. „Es ist gut, dass das Gericht so klar den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Radfahrenden in den Vordergrund stellt – das ist ein wichtiges Signal für alle, die sich auf dem Rad durch Essen bewegen“, sagt Marco Hoffmann vom RadEntscheid.
Die im Herbst 2024 umgesetzten Maßnahmen waren Ergebnis eines längeren politischen und gesellschaftlichen Prozesses – sie wurden vom Rat der Stadt Essen beschlossen und dienten nachweislich der Verkehrssicherheit. Bereits in den wenigen Monaten, in denen sie galten, konnte eine signifikante Reduzierung des Kfz-Verkehrs festgestellt werden.
Umso unverständlicher ist es für den RadEntscheid, wenn die Stadt Essen und Oberbürgermeister Thomas Kufen nun eine Wiederherstellung der Regelungen verzögern, wie es die Stellungnahme der Stadt erwarten lässt. Wer trotz bestätigter Gefahrenlage und verfügbarer Lösungen nicht handelt, nimmt erhöhte Risiken für Radfahrende billigend in Kauf. Darüber hinaus untergräbt er demokratische Prozesse und beschädigt das Vertrauen in die bisherige politische Entscheidungsfindung.
Der RadEntscheid Essen fordert den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung daher auf, die angeordneten Maßnahmen nun umgehend wieder umzusetzen – wie es der Rat der Stadt mehrheitlich beschlossen hat und wie es das Gericht erlaubt.