Du bist mit dem Auto oder Motorrad unterwegs?
Darum geht der Bürger*innenentscheid auch Dich an: Die neuen Leitlinien sehen vor, dass der Status quo der Straßen das Maß aller Dinge ist. Es bleibt aber vorgesehen, die Verkehrsverteilung zu ändern, so dass mehr Verkehr durch Busse und Bahnen sowie den Rad- und Fußverkehr abgewickelt werden. Bewohnendenparken soll nur dort vorgesehen werden, wo gleichzeitig Quartiersgaragen oder Quartiersparkplätze angeboten werden.
Wir wollen: Gute Bedingungen für alle, die auf ein Auto angewiesen sind
Die Straßen der Stadt Essen sind entwickelt worden, als es noch sehr viel weniger Autos als heute gab. Alle leiden unter zunehmendem Stau, Abgasen und Lärm. Handwerksbetriebe, Pflegedienste und diejenigen, die wirklich auf das Auto angewiesen sind, finden keine Parkplätze und vergeuden täglich ihre Zeit. Gleichzeitig sind volle Straßen unfallgefährlich. Es muss also ein gutes Angebot für alle geben, die auf den ÖPNV, das Fahrrad oder den Gang zu Fuß umsteigen könnten.
Wir wollen: Bessere Orientierung, weniger Gefahren durch Radfahren auf der Fahrbahn
Heute müssen Radfahrende häufig neben dem Autoverkehr auf vielbefahrenen Straßen fahren – auch auf Hauptstraßen. Dort müssen alle, die im Auto unterwegs sind, besondere Rücksicht nehmen, bremsen, mit Abstand überholen und dafür häufig auf den Gegenverkehr warten oder sich in den zweiten Fahrstreifen einfädeln. Das alles ist sowohl für die Radfahrenden als auch für die Autofahrer nervenaufreibend und unfallgefährlich. Mit eigenen gut ausgebauten Radfahrstreifen und Radwegen gäbe es bessere Orientierung und klar abgegrenzte Flächen für alle Verkehrsteilnehmenden. Selbst, wenn dafür einzelne Flächen genutzt werden, auf denen heute Autos fahren können, profitieren alle letzten Endes davon, dass sie entspannter und gleichmäßiger fahren können.
Wir wollen: Parkregelungen in Wohngebieten, damit Anwohnende einen Platz finden
Bewohnendenparken wird normalerweise dort eingerichtet, wo dicht bebaute Wohngebiete häufig von z.B. Pendler*innen zum Parken genutzt werden und wo Anwohnende dadurch keine Parkplätze mehr finden. Mit dem Bewohnendenparken gibt es eine Möglichkeit, einen Teil der Parkmöglichkeiten für die Anwohnenden zu reservieren. Es ergibt dabei aber keinen Sinn, es als Voraussetzung zu definieren, dass gleichzeitig Quartiersparkhäuser oder -plätze eingerichtet werden. Diese Parkmöglichkeiten müssen wirtschaftlich betrieben werden – also durch die Nutzenden bezahlt. Hier stellt sich dann die Frage, wer dieses Quartiersparken nutzen soll, wenn gleichzeitig im normalen Straßenraum Bewohnendenparken angeboten wird. Das Quartiersparken kann sinnvoll nur dort angeboten werden, wo zugleich das Parken im Straßenraum verboten wird.
Wir wollen: Lieber verkehrsberuhigte Wohngebiete ohne Durchgangsverkehr als großflächiger Verzicht auf Parkmöglichkeiten
Die Leitlinien geben vor, dass keine Beschränkungen für den Autoverkehr eingerichtet werden sollen. Zugleich soll der Radverkehr in erster Linie durch die Wohngebiete geführt werden statt auf Hauptstraßen. Dies muss aber sicher geschehen. So lange es in den Wohngebieten (innergebietlichen) Durchgangsverkehr gibt, muss die Fahrbahn dafür breit genug sein, auf der Grundlage von Unfallbeobachtungen und den für Fahrradstraßen entwickelten Empfehlungen. Schmalere Fahrbahnen und damit mehr Parkmöglichkeiten wären grundsätzlich möglich, wenn es nur sehr wenig und nur langsamen Autoverkehr gäbe. Dafür könnten Wohngebiete beispielsweise zweigeteilt werden (Kietzblocks). Hier ist die Entscheidung zu treffen, ob die freie Durchfahrt oder ein ausreichendes Parkangebot wichtiger sind. Die Leitlinien geben hierfür keine Orientierung, sondern verschärfen die bestehenden Konflikte weiter.