Wo kann, soll, darf und muss ich fahren?

In Essen gibt es 50 Fahrradstraßen. Doch welche Regeln gelten da eigentlich? Das Wichtigste: Das sind “unsere” Straßen, motorisierte Fahrzeuge sind nur mit Sonderzeichen überhaupt erlaubt und dann tatsächlich nur zu Gast. In aller Kürze: Auf der Fahrradstraße gilt Tempo 30, aber das tatsächliche Tempo bestimmt der Fahrradverkehr – bergauf oder mit dem Kind daneben kann’s schon mal deutlich langsamer sein. Wer freundlich ist, lässt Autofahrende an geeigneter Stelle überholen, das ist aber keine Pflicht. Fahrräder dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren. Wie überall gilt auch hier ein Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden von 1,50 m. Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren (ihre begleitenden Eltern ebenfalls), bis 10 Jahre dürfen sie wählen. Die Stadt Essen hat einen Standard definiert, wie Fahrradstraßen zukünftig immer gestaltet werden sollen. Für den Pkw-Durchgangsverkehr freigegeben sind nur Fahrradstraßen, die entsprechend beschildert sind. In Essen gibt es über 50 Fahrradstraßen, die neuesten sind die neuen Fahrradachsen durch Rüttenscheid, Holsterhausen und Frohnhausen.

Mehr Infos dazu: 
Stadt Essen – Fahrradstraßen Achse A

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Kategorien: Aktuelles

1 Kommentar

Frank Rosinger · 13.12.2020 um 20:30

Ich finde der Begriff „frei“ müsste durch „Gast“ ersetzt werden!

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