Wo kann, soll, darf und muss ich fahren?

Als Radfahrer*in fragst du dich oft, wo du fahren darfst, sollst, musst und kannst? Wir versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Radwege sind benutzungspflichtig, wenn eins der folgenden Schilder angebracht ist. Ein rotes Pflaster reicht nicht für eine Benutzungspflicht: 

  1. Verkehrszeichen 237 Radweg: Radweg muss genutzt werden – Fußgänger*innen und Autos nicht erlaubt
  2. Verkehrszeichen 240 gemeinsamer Fuß- und Radweg: Radweg muss genutzt werden, Radfahrende müssen auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen möglichst weit rechts fahren, ihre Geschwindigkeit anpassen und auf Fußgänger*innen Rücksicht nehmen. Wenn der gemeinsame Fuß- und Radweg in einem schlechten Zustand ist und er dadurch gar nicht oder nur schwer zu benutzen ist, gilt die Benutzungspflicht nach einigen Gerichtsurteilen nicht. 
  3. Verkehrszeichen 241 getrennter Fuß- und Radweg: Radweg muss genutzt werden – Eine weiße Fahrbahnbegrenzung trennt den Bereich für Fußgänger*innen vom Bereich für die Radfahrer*innen. Radfahrende fahren dann auf der Seite, die mit einem Fahrrad gekennzeichnet ist, Fußgänger gehen auf der anderen Seite.

Aussuchen kannst du es dir bei diesem Schild:
Verkehrszeichen 239 mit Zusatzschild – Gehweg Radfahrende frei: Gehweg darf (muss aber nicht) von Radfahrer*innen genutzt werden. Radfahrende dürfen auch die Fahrbahn benutzen. Auf Gehwegen, auf denen Radverkehr mit Zusatzzeichen 1022-10 erlaubt ist, darfst du als Radfahrer*in nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Du musst sogar anhalten, wenn Fußgänger*innen andernfalls gefährdet oder behindert werden könnten. 
Achtung: Ist das Freigabe-Schild nicht vorhanden, darfst du auch nicht auf dem Gehweg fahren. Es sei denn, du bist unter 10 Jahre alt oder begleitest ein Kinder unter 10 Jahren.Die Benutzungspflicht von Radwegen ist allerdings ausgesetzt, wenn Laub, Schnee oder Straßenschäden ihn unbenutzbar machen. Auch wenn ein Radweg nicht den Mindestanforderungen an die Breite entspricht, ist er nicht benutzungspflichtig.
Wer noch mehr Infos zu Radstreifen, Schutzstreifen und Benutzungspflicht möchte, findet hier weitere Infos: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html#Schutzstreifen

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Kategorien: Aktuelles

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