Fahrrad-Problemstelle: Hauptroute unterbrochen

Adresse
Helbingstraße 90
45128 Essen

§ 37 Abs. 2 Nr. 5 und 6 StVO sagt klar, dass Radfahrende nur Fußgängerampeln nutzen dürfen, wenn ein Fahrrad-Sinnbild darin aufleuchtet. Dies ist hier nicht der Fall. Also heißt das hier: Absteigen. An den selbst gemalten Pfeilen im Bild ist außerdem erkennbar, dass diese Verkehrsführung aber auch dann nicht wirklich einer Radhauptroute würdig wäre.

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